Hintergrundgeräusch
Die Auswertung bezieht den Pegel am Immissionsort auf die Windgeschwindigkeit am Anlagenstandort und leitet daraus die Trendlinie nach der Checkliste Schall ab. Regen, Insekten, Vögel und Gerätestörungen werden herausgefiltert, eine Hörprobe bestätigt die Auswahl. Die Ergebnisse stehen je Tag, Abend, Nacht und leisester Nachtstunde bereit. Die Messung selbst übernimmt der Auftraggeber oder ein Partnerbüro.
Prognose und Beurteilung
Die Ausbreitung rechne ich nach ÖNORM EN ISO 9613-2 im dreidimensionalen Geländemodell, mit den Emissionsdaten der Prüfberichte nach EN 61400-11. Beurteilt wird nach der Checkliste Schall, ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 und ÖNORM S 5021, einschließlich der Kumulation mit benachbarten Windparks, der Mitwinddauer je Immissionsort und schallreduzierter Betriebsmodi für die Nacht.
Bergland
Im Bergland sammelt sich in klaren Nächten kalte Luft im Tal. Am Kamm weht dann genug Wind für den Betrieb der Anlagen, beim Wohnhaus unten ist es aber fast windstill, und das Rauschen, das eine Anlage sonst überdeckt, fällt weg. Solche Nächte werte ich deshalb gesondert aus, ebenso Messpunkte an einem Bach oder mit eigener Bodenwindmessung.
Bauphase und Betrieb
Für die Errichtung beurteile ich den Baulärm nach ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1, Abschnitt 8. Für den Betrieb schlage ich ein Monitoring vor, das Zeiten mit Mitwind und Stillstand einschließt.
Erschütterungs- und Körperschalluntersuchungen biete ich nicht an. Verlangt ein Bescheid beides, übernehme ich den Schallteil.