Polina Pirch, MSc – Akustik und Lärmausbreitung Wärmepumpe und Nachbarschaft

Wie laut ist die Wärmepumpe an der Grundgrenze?

Für Luftwärmepumpen und Klimageräte im Freien verlangen die meisten Bundesländer, dass das Gerät an der Grenze zum Nachbargrundstück leise genug ist, und manche Baubehörden wollen dafür einen Nachweis. Der Rechner stellt die Werte je Bundesland ein und nennt, was die Behörde dort verlangt. Mit dem Rechner lässt sich vorab prüfen, ob Gerät und Aufstellort zusammenpassen. Die Wärmepumpe und der Immissionspunkt lassen sich mit der Maus verschieben, das Haus wird aus Blöcken von 1 m gebaut. Der Immissionspunkt liegt zunächst an der ungünstigsten Stelle der Grenze in 1,5 m Höhe.

Lage

Gerät

Werte vieler Geräte stehen in der Produktdatenbank für Gebäude- und Energietechnik.

Grundstück und Haus

Klicken oder Ziehen auf dem Grundstück setzt oder entfernt Blöcke. Eine geschlossene Kontur wird gefüllt.

Beurteilung

Grundriss, Raster 1 m. Gestrichelt die Grundgrenze.

Pegel am Immissionspunkt, 1,5 m über Grund –

Angenommen sind ebenes Gelände, schallharter Boden, ein typisches Spektrum einer Luftwärmepumpe und gleichmäßige Abstrahlung in alle Richtungen. Reflexionen an den Wänden des eigenen Hauses sind bis zur zweiten Ordnung enthalten, Nachbargebäude, Zäune und Mauern nicht. Die Unsicherheit von etwa ±3 dB ergibt sich aus der Toleranz der Herstellerangabe, der Richtwirkung des Ventilators und dem vereinfachten Rechenmodell. Liegt der Immissionspunkt im Schatten des Hauses, ist die Abschirmung schwerer abzuschätzen, dann sind es etwa ±4 dB.

Haftungsausschluss. Der Rechner dient der ersten Orientierung bei der Planung. Die Ergebnisse sind Abschätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen weder einen schalltechnischen Nachweis für die Behörde noch eine Beratung im Einzelfall. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Abschätzung getroffen werden, ist ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist.

Was gilt in meinem Bundesland

Jedes Bundesland regelt den Schall von Wärmepumpen anders. Die Werte gelten an der Grundgrenze zum Nachbarn, in Kärnten und Niederösterreich auch an Fenstern anderer Wohneinheiten auf dem eigenen Grundstück.

BundeslandWas giltQuelle
BurgenlandGrenzwerte nach Widmung, nachts 30 bis 40 dB, Grenzen zu Straßen zählen nicht. Bis 35 dB Betriebsgeräusch genügt eine Mitteilung. § 16 Baugesetz, § 24c Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
KärntenBis 45 dB Schallleistung im Freien gilt die Bauordnung nicht. Darüber die Werte der OIB-Richtlinie 5, nachts 30 bis 40 dB, Wohnbauten im Dorf-, Wohn-, Kur- und Geschäftsgebiet in Kategorie 1. § 2 Bauordnung, § 4 Bautechnikverordnung
NiederösterreichWerte der OIB-Richtlinie 5, nachts 30 bis 40 dB. In ruhiger Lage gilt Kategorie 1. Die Zuordnung der Widmungen hat das Land nicht festgelegt. Anlage 5 Bautechnikverordnung
OberösterreichKeine eigenen Grenzwerte im Baurecht. Für die Landesförderung höchstens 35 dB an der Grundgrenze, gerechnet mit der größten Schallleistung. Förderprogramm Wärmepumpen
SalzburgSeit 1. September 2026 Grenzwerte nach Widmung, nachts 33 bis 40 dB, in ruhiger Lage die strengsten. Das Mitteilungsverfahren steht nur bis 40 dB am Tag und 33 dB in der Nacht offen, im reinen Wohngebiet bis 30 dB. Bautechnikverordnung, Anlage 1, § 3a Baupolizeigesetz
SteiermarkMeldepflicht nach § 21 Baugesetz mit Bestätigung einer befugten Sachverständigen. Widmungsbasispegel nach ÖNORM S 5021, nachts 25 bis 40 dB. Infoblatt Wärmepumpen
TirolGrenzwerte nach Widmung, nachts 30 bis 40 dB, Grenzen zu Straßen zählen nicht, in ruhiger Lage die Werte für Wohngebiet. § 3 Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024
VorarlbergLuftwärmepumpen bis 30 kW sind baufrei, wenn die Mindestabstände nach der Schallleistung zur Grenze und zu fremden Fenstern eingehalten sind. Verordnung über freie Bauvorhaben, Anlage 1
WienBeurteilung nach § 61 Bauordnung mit dem vereinfachten Verfahren der MA 37, nachts 25 bis 45 dB. Im geschlossenen Hof oder bei Fenstern im Dachgeschoß ist eine Sachverständige beizuziehen. Leitfaden der MA 37

Stand 11. Oktober 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes. Spätestens bei einer Beschwerde aus der Nachbarschaft wird in jedem Bundesland eine Berechnung gebraucht.

Wenn die Abstandstabelle nicht reicht

Steht ein Einfamilienhaus mit genug Abstand zur Grenze, genügt oft die Abstandstabelle des Landes. Anders ist es in Innenhöfen, bei Geräten auf dem Dach in der Stadt, bei Wohnhausanlagen und Reihenhäusern mit vielen Außengeräten und bei bestehenden Anlagen, über die sich Nachbarn beschweren. Dort hängt der Pegel von den Reflexionen an den Fassaden, der Abschirmung durch Gebäude und dem Zusammenwirken mehrerer Geräte ab.

Solche Fälle rechne ich im dreidimensionalen Modell und schlage Aufstellort, Gerätewahl oder Schallschutz im Variantenvergleich vor. Erfahrung habe ich unter anderem mit Wohnhausanlagen in Wien und Niederösterreich, für Hausverwaltungen ebenso wie für Haustechnikplaner und Bauträger.

Tonhaltigkeit und tiefe Frequenzen

Ein Gerät kann den Richtwert einhalten und trotzdem stören, wenn es brummt oder einen hörbaren Ton hat. Dafür sieht die Beurteilung nach ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1 einen Anpassungswert vor. Mit den Herstellerdaten in Oktav- oder Terzbändern lässt sich das schon in der Planung einschätzen.

Bestätigung für die Behörde

Die Bestätigung, die eine Behörde verlangt, stellt ein befugtes Partnerbüro aus. Ich rechne, plane die Aufstellung und schreibe den Nachweis, das Partnerbüro prüft und unterschreibt.

Für ein konkretes Vorhaben schicken Sie mir bitte das Datenblatt des Geräts und einen Lageplan mit den Grundgrenzen.
Telefon +43 677 61951829, E-Mail office@immissionspunkt.at